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Der professionelle und kompetente Brandschutzberater

Jetzt anrufen und unverbindliche Erstberatung erhalten.

Sven Meyer
DGUV Brandschutzbeauftragter

Über 10 Jahre Erfahrung

0152 09 46 40 24
Holger Krüger
Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)

Dipl.-Ing. (TU) Chemieingenieurwesen
Geprüft. Brandschutzbeauftragter

0160 41 58 739

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Unsere Leistungen zum vorbeugenden Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz · Baulicher Brandschutz

Erstellung von Brandschutz­konzepten

Ein Brandschutz­konzept definiert die Situation eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage und leitet daraus An­for­der­un­gen an den Brand­schutz ab.

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Überwachung von Brandschutz­maßnahmen

Wir überwachen Ihre Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz. Diese Brand­schutz­maß­nahmen sind Bestand­teile des vor­beugen­den Brand­schutzes.

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Optimierung des betrieblichen Brandschutzes

Zum betrieblichen Brandschutz zählen sämtliche Planungen, Maßnahmen und Vorbereitungen, die der Verhütung von Bränden und deren Ausbreitung dienen.

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Erstellung von Brandschutz­ordnungen

Brand­schutz­ordnungen fassen Regeln zusammen, die das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Brand­ver­hütung beschreiben.

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Erstellung von Feuerwehrplänen und -laufkarten

Feuer­wehr­pläne halten spezielle In­for­ma­tion zur Brand­be­kämpf­ung und zu Rettungs­maßnahmen. Feuer­wehr­lauf­karten sind eine Sonder­form von Feuerwehr­plänen.

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Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungs­pläne sind ein wesentliches Sicher­heits­element der betrieb­lichen Gefahren­abwehr. Die DIN ISO 23601 ist hier im Besonderen zu beachten.

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Vorbeugender Brandschutz erklärt:

Vorstufe zur Brandschutzordnung

Ein Brandschutzkonzept dient der Brandverhütung oder der Minimierung der Auswirkungen im Brandfall.

Ein Brandschutzkonzept ist die Vorstufe zur Brandschutzordnung. Es beschreibt die baulich-rechtliche Situation eines Gebäudes (oder einer baulichen Anlage). Mit dem Brandschutzkonzept werden Vorgaben für die Infrastruktur und Ausstattung hinsichtlich Brandschutz eines Gebäudes entwickelt.

Ein umfassendes Brandschutzkonzept besteht bestenfalls aus folgenden Inhalten.

  • Einleitende Worte und Bemerkungen mit Bezug zu Besonderheiten und Eigenheiten
  • Analyse der vorliegenden Gebäude und Liegenschaften
  • Baurechtliche und Risikobewertung, Schutzziele
  • Geplante Brandschutzmaßnahmen (siehe folgenden Bereich)

Schutzziele lassen sich dabei in drei Kategorien einteilen.

  • Schutz aller beteiligten und unbeteiligten Personen im Brandfall (Nutzer, Besucher, Einsatzkräfte)
  • Umweltschutz, Schutz von angrenzenden und umliegenden Räumen und Gebäuden, Schutz von Kulturgut
  • Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz inklusive Inhalt

Brandschutzmaßnahmen:
Prävention und Schadenminimierung

Mit Brandschutzmaßnahmen sind alle Maßnahmen gemeint, die die Entstehung eines Brandes oder dessen Ausbreitung verhindern sollen. Für die Auswahl der passenden Maßnahmen hinsichtlich eines Gebäudes sind die besonderen Eigenschaften des Gebäudes maßgeblich. Somit müssen die Brandschutzmaßnahmen für jedes Gebäude individuell zusammengestellt werden.

Die Brandschutzmaßnahmen gliedern sich in drei Kategorien.

  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz findet sich in zahlreichen Gesetzen wieder, darunter das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung.

Betrieblicher Brandschutz

Zum betrieblichen Brandschutz zählen jegliche Brandschutzmaßnahmen, Planungen und Vorbereitungen eines Betriebs, die Ausbruch und Ausbreitung von Bränden verhindern sollen. Wichtige Themen, die behandelt werden sollten sind:

  • Brandmeldung
  • Planung der Flucht- und Rettungswege
  • Brandbekämpfung
  • Verhalten im Brandfall
  • Wartung und Pflege der Brandschutzeinrichtung

Je nach Betrieb (Betriebsart und -größe) ist ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen.

Was ist eine Brandschutzordnung ?

Eine Brandschutzordnung umfasst Verhaltensregeln für Personen, die sich im betreffenden Gebäude aufhalten, sowie alle Maßnahmen zur Brandverhütung. Eine Brandschutzordnung ist gesetzlich gefordert. Die Anforderungen unterscheiden sich ja nach Gebäudeart und Bauart. Die spezifischen Anforderungen an die Inhalte der Brandschutzordnung hängen dabei an den baulichen Eigenschaften und anderen Gegebenheiten des Gebäudes. Deshalb kann es keine allgemeingültige Brandschutzordnung geben. Viel mehr muss für jedes Gebäude und jede bauliche Anlage eine spezifische Brandschutzordnung erstellt werden.

Das Baugenehmigungsverfahren hat unter bestimmten Umständen ganz besondere Anforderungen an und Auflagen für eine Brandschutzordnung. Unabhängig diese speziellen Anforderungen gilt ganz allgemein, dass die Anforderungen an die Aktualität einer Brandschutzordnung aus nachvollziehbaren sicherheitstechnischen Gründen besonders hoch sind. Das bedeutet vor allem, dass bei jeglichen baulichen Änderungen, Umbauten, Sanierungen oder Umdeutungen der Nutzung die zugehörige Brandschutzordnung umgehend angepasst werden muss.

Außerdem wird die Korrektheit der Brandschutzordnung im Zwei-Jahres-Rhythmus durch ein fachkundiges Prüforgan überprüft.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne sind maßstabsgetreue Grundrisse eines Gebäudes oder Geschosses. Sie beinhalten die Kennzeichnung der vorhanden Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege. Ein Feuerwehrplan wir während der Einsatzplanung im Brandfall zu Rate gezogen. Darüber hinaus dient er in Notsituationen der schnellen Orientierung innerhalb eines baulichen Komplexes. Deshalb finden sich im Feuerwehrplan detaillierte Informationen zu Gelände und Bauwerk. Jedes Bauwerk verlangt nach einem individuellen Feuerwehrplan, der an dessen speziellen Eigenschaften und Gegebenheiten angepasst ist.

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten bieten einen schnellen und detaillierten Überblick. Vor allem die Einsatzkräften der Feuerwehr verschaffen sich so im Brandfall einen Eindruck über die baulichen Anlagen und deren Einrichtungen. Die Feuerwehrlaufkarten helfen also der Feuerwehr bei der Orientierung und Lokalisierung von (ausgelösten) Brandmeldeanlagen in Gebäuden, baulichen Anlagen und Objekten.

Eine Feuerwehrlaufkarte zeigt den kürzesten Weg von der Brandmeldezentrale zum ausgelösten Brandmelder und somit zum möglichen Ursprung des Brands. Feuerwehrlaufkarten müssen somit speziell auf die örtlichen und baulichen Gegebenheiten angepasst werden, um den Einsatzkräften eine möglichst genaue Hilfestellung zu sein. Generell gilt, dass sich die Feuerwehr an die Vorgaben diese Laufkarten während eines Einsatzes hält und halten soll.

Vorstufe zur Brandschutzordnung

Flucht- und Rettungspläne werden für Menschen in Gebäuden erstellt. Sie enthalten Informationen über Evakuierungswege und helfen somit dabei, sich im Brandfall optimal zu orientieren. Neben der Darstellung von optimalen Fluchtwegen ist auch die übrige Umgebung detailliert darstellt, um gefährdeten Personen alternative Routen zu präsentieren, falls die der vorgesehene Fluchtweg nicht mehr begehbar sein sollte.

Die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ beschreibt alle Anforderungen als einen Flucht- und Rettungsplan.

Unser Experte
Sven Meyer

Brandschutzmanagement
Brandschutztechnik
Brandschutzordnungen
Evakuierungsmanagement

Über 10 Jahre Erfahrung

Unsere zufriedenen Kunden sagen

Die Mitarbeiter sind freundlich und hilfsbereit. Sie geben auch Hinweise, wenn etwas auffällt. Perfekte Kommunikation und schnelle Ausführung der Arbeit. Vielen Dank für die gute Beratung und ein sehr guter Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Arbeiten werden sauber sowie unmittelbar ausgeführt. Selbst spontanes Umplanen ist kein Problem.

— Doreen Seifert
Assistenz der Geschäftsführung, Gutenberger Hotel Restaurant

Die Firma ist seit Jahren ein sehr zuverlässiger Partner, bei allen Brandschutzarbeiten und Brandschutzfragen der MBA. Und zeichnet sich durch sehr schnellen Service im Notfall, kompetente Mitarbeiter, Flexibilität, Freundlichkeit und faire Preise aus.

— Matthias Benthien
Entsorgungsbetriebe Lübeck

Unser Experte
Holger Krüger

Brandschutzmanagement
Brandschutztechnik
Brandschutzordnungen
Explosionsschutz

Über 10 Jahre Erfahrung

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich ein Brandschutzkonzept?

Ein Brandschutzkonzeptes ist erforderlich, wenn

  • von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird oder
  • für ein Gebäude besonderer Art und Nutzung, zum Beispiel
    • Industriebau
    • Sportstadion
    • Mehrzweckhalle
    • Krankenhaus
Wer kann ein Brandschutzkonzept erstellen?

Ein Brandschutzkonzept wird von einem Fachplaner erstellt. Der Begriff Fachplaner ist nicht geschützt, meint aber üblicherweise erfahrene Feuerwehrleute höheren Dienstgrads, Brandschutzfach- oder Bauingenieure. Ein Brandschutzkonzept sollte in jedem Fall von einem erfahrenen und hochqualifizierten Fachplaner erstellt werden.

Brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten, wenn

  • die Bauordnung einen Brandschutzbeauftragten vorschreibt
  • oder Ihr Sachversicherer einen verlangt
  • oder die Gefährdungsbeurteilung den Bedarf ergibt.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Weitere Fragen?

Sollten Fragen offen bleiben, können Sie uns über unser Kontaktformular, unter 0451 49 33 45 oder per E-Mail an info@der‑brandschutzberater.com erreichen.

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