Eine Brandschutzordnung umfasst Verhaltensregeln für Personen, die sich im betreffenden Gebäude aufhalten, sowie alle Maßnahmen zur Brandverhütung. Eine Brandschutzordnung ist gesetzlich gefordert. Die Anforderungen unterscheiden sich ja nach Gebäudeart und Bauart. Die spezifischen Anforderungen an die Inhalte der Brandschutzordnung hängen dabei an den baulichen Eigenschaften und anderen Gegebenheiten des Gebäudes. Deshalb kann es keine allgemeingültige Brandschutzordnung geben. Viel mehr muss für jedes Gebäude und jede bauliche Anlage eine spezifische Brandschutzordnung erstellt werden.
Das Baugenehmigungsverfahren hat unter bestimmten Umständen ganz besondere Anforderungen an und Auflagen für eine Brandschutzordnung. Unabhängig diese speziellen Anforderungen gilt ganz allgemein, dass die Anforderungen an die Aktualität einer Brandschutzordnung aus nachvollziehbaren sicherheitstechnischen Gründen besonders hoch sind. Das bedeutet vor allem, dass bei jeglichen baulichen Änderungen, Umbauten, Sanierungen oder Umdeutungen der Nutzung die zugehörige Brandschutzordnung umgehend angepasst werden muss.
Außerdem wird die Korrektheit der Brandschutzordnung im Zwei-Jahres-Rhythmus durch ein fachkundiges Prüforgan überprüft.